AGBs

Verkaufsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die der Firma Pfeiffer GmbH erteilten Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, sind für uns selbst dann nicht verbindlich, wenn von dem Auftraggeber darauf Bezug genommen ist, und wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  3. Sollten einzelne der vorliegenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen im übrigen nicht berührt.

II. Angebot und Annahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein aufgrund eines Angebots der Firma Pfeiffer GmbH erteilter Auftrag kommt erst zustande, wenn wir nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang widersprechen oder der Auftrag von uns bestätigt wird.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

III. Preise

  1. Den im Angebot des Auftragnehmers genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen zugrunde. Bei Änderung von Personal-, Materialkosten und sonstigen für das Angebot relevanten Rechengrößen behält sich der Auftragnehmer entsprechende Anpassung der bestätigten Preise vor. Die angebotenen Preise sind Euro-Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk und schließen Verpackungs- und Versandkosten sowie Frachten, Versicherung und Porto nicht ein.
  2. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung von Pack- und Einschlagpapier der Preis nach Bruttogewicht berechnet, soweit nicht anders angegeben.
  3. Die durch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers entstehenden Mehrkosten werden berechnet; dies gilt auch für die Wiederholung von Probeandrucken, die der Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt.
  4. Ausdrücklich verlangte Muster, Skizzen oder Entwürfe sind vom Auftraggeber zu bezahlen, auch wenn der Auftrag zur Herstellung und Lieferung der Ware nicht erteilt wird.
  5. Unsere Verkaufspreise enthalten keine Entsorgungskosten.

IV. Gewerbliche Schutzrechte

  1. Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder und -platten bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert; es sei denn, der Auftraggeber leistet für die weitere Verwertung eine angemessene Vergütung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Auftragnehmer gefertigte Muster, Entwürfe oder Skizzen selbst oder durch Dritte zu vervielfältigen, nachzubilden oder in sonstiger Weise auszuwerten.
  2. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist der Auftraggeber allein verantwortlich, ebenso hinsichtlich des Urheberrechts an von ihm beigestellten Unterlagen. Demgemäß hat er auch den Auftragnehmer bei allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

V. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn wir die Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen.
  2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der vom Auftraggeber erteilten endgültigen Druck- und Anfertigungsgenehmigung.
  3. Betriebsstörungen – auch im Betrieb unserer Lieferanten – wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialverknappung, Krieg, Maßnahmen der öffentlichen Hand oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt tritt eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit ein. Sollten die hindernden Umstände länger als sechs Wochen dauern, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt, ohne daß der Auftraggeber ein Recht auf Schadenersatz hat.
  4. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber von dem ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. Im Falle des (auch teilweisen) Verzugs kann der Auftraggeber – vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz nur beanspruchen, wenn unserer Geschäftsführung oder leitenden Angestellten mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Auftragnehmer leistet Ersatz nur für solche Schäden, die bei Auftragserteilung vorhersehbar waren; Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich im übrigen auf maximal 30% der bestätigten Auftragssumme. Bei nachträglichen Auftragsänderungen sind wir an die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit nicht mehr gebunden.
  5. Bestellungen auf Abruf müssen – vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen – innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abgenommen werden. Nach Ablauf der Abnahmefrist wird die noch nicht abgenommene Menge automatisch geliefert und berechnet.
  6. Für Verlust oder Beschädigungen von Reinzeichnungen, Klischees und sonstigen Unterlagen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann – unter Ausschluß weitergehender Ansprüche – nur Ersatz des reinen Materialwertes beanspruchen.
  7. Die im Voraus bezahlte Ware lagern wir auf Ihr Risiko bei uns ein.

Vl. Verpackung

  1. Der Auftragnehmer haftet für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung. Seine Handlung beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Vll. Versand

  1. Der Auftragnehmer wählt die günstigste Versandart.
  2. Der Warenwert einer Sendung muss mindestens EUR 100,– betragen. Unter diesem Warenwert berechnen wir 9,95 € Mindermengenzuschlag zzgl. Versandkosten.
  3. Wir behalten uns vor Aufträge unter 50,- € netto Warenwert abzulehnen.
  4. Diese Bedingungen gelten auch bei Strecken- und Vermittlungsgeschäften.
  5. Ab EUR 500,– Versand frachtfrei innerhalb von Deutschland (ausgenommen Inselbelieferung).

Vlll. Toleranzen

  1. Vom Auftraggeber können Gewicht– und Maßabweichungen bei Papieren und bei Kunststoff-Folien bis zu +/– 10 % nicht beanstandet werden.
  2. Bei Kunststoff-Folien sind Differenzen im Farbton gegenüber Vorlagen und Mustern fabrikationstechnisch bedingt und können grundsätzlich nicht reklamiert werden.
  3. Wir behalten uns eine Mehr– oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Mengen, unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Bei vollmaschineller Fertigung erfolgt eine automatische Zählung. Diese ist unserer Lieferung und Mengenberechnung zugrundegelegt.
  4. Bei der Anfertigung von Papierbeuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Anzahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

IX. Druck

  1.  Für den Druck werden handelsübliche Druckfarben verwendet. Wenn besondere Ansprüche an die Farben gestellt werden, insbesondere etwa bei der Verpackung von Lebensmitteln, muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich besonders darauf hinweisen.
  2. Geringfügige Abweichungen der Farben behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisermäßigung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn wir es für nötig halten oder es der Auftraggeber ausdrücklich verlangt. Eine Haftung für Druckfehler wird ausgeschlossen. Bei Kunststofferzeugnissen kann für die Haltbarkeit der Druckfarben grundsätzlich keine Gewähr geleistet werden. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Garantie für Wanderungen von Weichmachern, paraffinlöslichen Farbstoffen und Bindemitteln, sowie ähnlichen Migrationserscheinungen und sich daraus herleitende Folgen.

X. Material und Ausführung

  1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt mit branchenüblichen Materialien und nach bekannten Herstellungsverfahren. Für die Eignung unserer Waren für einen bestimmten Verwendungszweck garantieren wir – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – grundsätzlich nicht.

Xl. Mängelrügen

  1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich zu rügen.
  2. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer – nach seiner Wahl – zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Auftrag (Wandlung)
    berechtigt.
  4. Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung kann der Besteller vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen, nur beanspruchen, wenn unserer Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten zumindest grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Der Auftragnehmer leistet Ersatz
    nur für solche Schäden, die bei Auftragserteilung vorhersehbar waren; die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich im übrigen auf maximal 30 % der Auftragssumme.

Xll. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Werden Rechnungen aus laufenden Leistungen mit Wechseln reguliert oder mit Schecks bezahlt, bleibt das Eigetum bis zur Einlösung der Papiere beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich gegebenenfalls Sicherungen vor, die dem Wert der zu sichernden Forderungen entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm hier nach zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Auftraggeber schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Eine etwaige Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung gilt als im Auftrag des Auftragnehmers erfolgt, so dass das entstehende (Mit-)Eigentum dem Auftragnehmer zusteht.
  3. Außergewöhnliche Verfügungen wie zum Beispiel Verpfändung, Sicherheitsübereignung usw. sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren (zum Beispiel Pfändungen durch andere Gläubiger) unverzüglich mitzuteilen.

Xlll. Impressum

  1. Die Firma Pfeiffer GmbH ist berechtigt, auf den von ihr gelieferten Gegenständen ihr Firmenzeichen oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.

XIV. Zahlung

  1. Die Rechnung des Auftragnehmers ist – Lieferung der Ware vorausgesetzt – innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Rechnung vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Barzahlung in verlustfreier Kasse dato factura innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto, Bankeinzug bei Rechnungs-
    stellung honoriert die Firma Pfeiffer GmbH mit 3 % Skonto.
  2. Bei Zielüberschreitung sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
  3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln oder Schecks hat der Auftraggeber zu tragen und sofort in bar zu begleichen.
  4. Bei Erstaufträgen oder bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen. Leistet der Auftraggeber trotz Aufforderung weder Vorauszahlung noch Sicherheit, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt; der Auftraggeber kann keinen Schadenersatz beanspruchen.
  5. Zahlungsverzug oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Auftragnehmer dennoch sofortigen Anspruch auf Barzahlung.
  6. Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungs-rechten gegen Kaufpreisforderungen usw., bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und etwaigen Rechtsstreitigkeiten ist Heilbronn, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Stand: Januar 2018

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